KONTEXT Informationen des BSW Kreisverbands Herne Nr.6/ 11.11.2025 Nur BSW-Gruppe im Rat widerspricht Ratsvorlage: Mit Abriss des Hallenbades Eickel sollen Fakten geschaffen werden! Bürgerbegehren für unzulässig erklärt! In der zweiten Ratssitzung nach den Kommunalwahlen am 11.November stimmte eine breite Ratsmehrheit bei 2 Gegenstimmen der BSW-Gruppe und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE sowie des Vertreters des Herner Aktivistenkreises (HAK) für eine Verwaltungsvorlage, die ein weiteres Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Die AfD-Fraktion stimmte geschlossen mit den sogen. Altparteien. Der BSW-Stadtverordnete Norbert Arndt führte dazu als einziger Diskussionsredner aus: „Die Bürgerinitiative ‚Hallenbad Eickel‘ setzt sich mit Vehemenz und großem Engagement für ein berechtigtes Bürgerinteresse ein, dass in großen Teilen der Stadtgesellschaft breit verankert ist. Solche Gebäude und Immobilien wie das Hallenbad Eickel prägen seit Generationen das Stadtbild. Sie atmen Geschichte und manche persönliche Erinnerung und sind damit ein Stück Heimat. Ein Abriss würde dieses Stück Heimat und Erinnerung wegnehmen und Wunden reißen, die schwer zu heilen sind. Bürgerinitiativen sind nicht nur Ausdruck demokratischer Selbstermächtigung, sondern häufig und in diesem Fall im Besonderen, auch Bürgernotwehr gegen die Hinwegsetzung über das Bürgerinteresse. Am 01.07. 2025 hat der Rat den Abriss des Hallenbades und einen Neubau beschlossen und will nun ein aktuelles Bürgerbegehren dagegen für unzulässig erklären, weil angeblich die Grundsatzentscheidung schon im März 2025 erfolgt sei. Das aktuelle Bürgerbegehren richtet sich gegen den Ratsbeschluss aus Juli 2025 und liegt damit richtig und ist rechtskonform! Die Argumentation der Verwaltung hebelt das Bürger- recht nach § 26 GO/NRW faktisch aus. Im Übrigen stellt sich die Frage, warum die Bürgerinitiative nicht rechtzeitig darüber informiert wurde, dass sich ihr Bürgerbegehren auf den Ratsbeschluss aus März 2025 hätte beziehen müssen. Dies hätte dann in der Frist geprüft und geklärt werden können. So eine Art Rechtsbehelfsbelehrung ist aber zu keinem Zeitpunkt erfolgt! Die sonst so hochgelobte Bürgerbeteiligung soll hier mit einem formalen Trick offenbar aus- Gehebelt werden. Dem wird die BSW-Gruppe nicht folgen und deshalb stimmen wir gegen die Ratsvorlage. Dieser Beschluss soll nicht rückholbare Fakten schaffen, dass ist Unrecht und zwar politisch wie juristisch.“ BSW-Herne – c/o Norbert Arndt- norbert.arndt@magenta.de – Mobil 0171-5 23 40 68
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